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mikroSPOT Manager Lizenz

LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR den mikroSPOT

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1)    Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") gelten für die Nutzung von kommerziellen Versionen der Software "MikroSPOT Manager" einschließlich der Benutzerdokumentation und dem sonstigen Begleitmaterial (nachfolgend auch "Software"). Durch Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen während der Installation oder der dem Download der Software und/oder die Nutzung der Software verpflichtet sich das jeweilige Unternehmen ("Anwender") gegenüber der fr-wlan GmbH ("fr-wlan") zur strikten Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen.

(2)    Nachrangig zu diesen Nutzungsbedingungen finden ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung und Pflege der MikroSPOT Manager Produktreihe ("MikroSPOT Manager") Anwendung. Die jeweils gültige Fassung des MikroSPOT Manager wird auf der fr-wlan Website zum Download bereitgehalten.

§ 2 Nutzungsrechte

(1)    Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich fr-wlan und ihren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Software wird durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

(2)    Der Anwender erhält von fr-wlan das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die im Objektcode gelieferte Software in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart ist, oder wenn nichts vereinbart ist, wie es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck entspricht.

(3)    Mit dem Erwerb der Software erhält der Anwender das Recht, die Software für eine festgelegte Anzahl von Usern zu nutzen ("Benutzerlizenzen"). Es dürfen z.B. bei einem Erwerb von 25 Benutzerlizenzen, 25 User des Anwenders verwaltet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die User einen oder mehrere Rechner besitzen.  Beabsichtigt der Anwender die Software für eine größere, als der ursprünglich bei Vertragsschluss vereinbarten Anzahl von Usern zu verwenden, ist er verpflichtet, durch einen Nachkauf von Benutzerlizenzen seine Nutzungsberechtigung entsprechend zu erweitern.

(4)    Der Erwerb der Software berechtigt den Anwender zur Installation und Verwendung der Software auf einem System des Anwenders zur selben Zeit. Ebenso darf die Software von allen Mitarbeitern des Anwenders oder externen Dienstleistern für den Zugriff auf das System genutzt werden, sofern für diese jeweils entsprechend Benutzerlizenzen erworben wurden.

(5)    Der Anwender darf eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.

(6)    Der Anwender darf Umarbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt ist. fr-wlan weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen können.

(7)    Der Anwender darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern der Anwender aufgrund zwingender Gesetze ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf, um eine volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, hat der Anwender fr-wlan vorab über Art und Umfang der beabsichtigten Handlung zu informieren. Eine Dekompilierung ist nur zulässig, wenn der Anwender ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme dieser Handlungen nachweist.

(8)    Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

(9)    Die in diesem § 2 genannten Rechte und Pflichten gelten für Lizenzschüssel sowie die Benutzerdokumentation entsprechend.

§ 3 Vermietung und Weitergabe

(1)    Eine Vermietung der Software, insbesondere auch im Wege des "Application Service Providing (ASP) oder "Software as a Service (SaaS"), ist unzulässig, sofern vorab darüber keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit fr-wlan getroffen wurde.

(2)    Die Weitergabe der Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von fr-wlan. fr-wlan wird die Zustimmung erteilen, wenn der Anwender eine schriftliche Erklärung des neuen Nutzers vorlegt, in der sich dieser gegenüber fr-wlan zur Einhaltung der in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungs- und Weitergabebedingungen verpflichtet und wenn der Anwender gegenüber fr-wlan schriftlich versichert, dass er alle Kopien der Software dem neuen Nutzer weitergegeben und die bei ihm vorhandenen Kopien gelöscht hat. fr-wlan kann die Zustimmung verweigern, wenn die Nutzung der Software durch den neuen Nutzer den berechtigten Interessen von fr-wlan widerspricht.

(3)    Bei jeder Weitergabe der Software wird der Anwender fr-wlan unverzüglich informieren und fr-wlan den Namen und die vollständige ladungsfähige Anschrift des neuen Nutzers schriftlich mitteilen.

§ 4 Software Dritter ("Fremdsoftware"), Open Source Software

Die Software kann Bestandteile von Fremdsoftware und/oder von Open Source Software enthalten, für die gesonderte Nutzungsbedingungen zu beachten sind. Soweit dies für die rechtmäßige Nutzung der Software erforderlich ist, werden die jeweils geltenden Fremdsoftware- bzw. Open Source Software-Nutzungsbedingungen auf der fr-wlan Website veröffentlicht. Der Anwender verpflichtet sich, die Software erst dann zu installieren, wenn er mit diesen Fremdsoftware- bzw. Open Source Software-Nutzungsbedingungen, die vorrangig vor diesen Nutzungsbedingungen gelten, einverstanden ist. Lehnt er diese ab, so wird der Anwender die Installation und Nutzung der Software unterlassen.

§ 5 Haftung

(1)    Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch fr-wlan herbeigeführt werden und für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet fr-wlan unbeschränkt.

(2)    Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Anwendern ("Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch fr-wlan. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Liefer-, Leistungs- und Schutzpflichten, deren Einhaltung für die Erfüllung des Vertragszweckes notwendig ist oder auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Nichteinhaltung dazu führt, dass dem Anwender Rechte und Rechtspositionen derart genommen oder eingeschränkt werden, dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann. Die Schadensersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(3)    Soweit die Haftung von fr-wlan auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, haftet fr-wlan pro schadensverursachendes Ereignis nur bis zu dem fünffachen der für die betreffende Leistung vereinbarten Vergütung. Ist im Einzelfall ein wesentlich höheres Schadensrisiko erkennbar, wird fr-wlan dem Anwender eine höhere Haftungssumme anbieten, behält sich jedoch vor, die Vergütung in diesem Fall entsprechend anzupassen.

(4)    Für den Verlust von Daten haftet fr-wlan nur, soweit der Anwender diese in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Führt der Anwender keine solchen Datensicherungen durch, ist die Haftung der fr-wlan auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich gewesen wäre, sowie dem Schaden, der durch den Verlust aktueller Daten, die auch bei täglicher Datensicherung verloren gegangen wären, eingetreten ist.

§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)    Für diese Nutzungsbedingungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen zwischen fr-wlan und dem Anwender gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

(2)    Für alle Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstand Freiburg, Deutschland vereinbart. fr-wlan bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Anwenders berechtigt.

§ 7 Schlussbestimmungen, Schriftform

(1)    Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail oder andere elektronische Kommunikation nicht gewahrt.

(2)    Die Abtretung von Rechten des Anwenders aus der Vertragsbeziehung mit fr-wlan ist nur mit vorheriger Zustimmung von fr-wlan zulässig.

(3)    Soweit von diesen Nutzungsbedingungen Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.

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